Arbeitgeberdarlehen sind bei Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses sofort fällig. So steht es in sehr vielen Arbeitsverträgen. Ein Arbeitgeberdarlehen ist dabei rechtlich ein Darlehen, das ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zu besonders günstigen Zinsen und Rückzahlungsbedingungen gewährt. Ein Arbeitgeberdarlehen ist aber ausdrücklich keine Gegenleistung für die Arbeit. Diese ist mit dem Lohn abgegolten. Rechtlich handelt es [...]
Irrtümer im Arbeitsrecht – Teil 14 – Arbeitgeberdarlehen müssen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vollständig zurückgezahlt werden
November 14th, 2011 · Keine Kommentare
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