Immer wieder haben wir Fachanwälte für Arbeitsrecht mit folgendem Fall zu tun: Der ungeliebte ausgeschiedene Arbeitnehmer bekommt sein Zeugnis einfach nicht. Und am Ende sagt der Arbeitgeber: “Wieso, hab ich doch lange hingeschickt! Muß auf dem Postweg verloren gegangen sein. Pech.” Nach einer aktuellen Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz ist es anders. Der Arbeitgeber muß nachweisen, [...]
Der Arbeitgeber muß nachweisen, daß er ein Zeugnis erteilt hat. Ansonsten drohen Zwangsgeld oder sogar Zwanghaft.
August 18th, 2011 · Keine Kommentare
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